Tierquälerei: Hund im Barrio Rivadavia I in Buenos Aires in erbärmlichem Gesundheits-, Hygiene- und Lebenszustand gerettet

Dank der Intervention der Spezialisierten Staatsanwaltschaft für Umweltangelegenheiten (UFEMA), unter der Leitung von Dr. Blas Matías Michienzi, wurde eine Durchsuchung in einem Wohnhaus im Stadtteil Rivadavia I dieser Stadt durchgeführt, wo ein Mischlingshund in erbärmlichen Gesundheits-, Hygiene– und Lebensbedingungen gerettet wurde.

Der Fall entstand aufgrund mehrerer Anzeigen, die bei der UFEMA eingegangen waren. Als Reaktion darauf delegierte der Staatsanwalt Michienzi vorläufige Ermittlungsaufgaben an die Abteilung für Umweltverbrechen der Stadtpolizei, die feststellen konnte, dass sich an diesem Ort ein Hund in einem Zustand von Unterernährung befand, der in einer für sein Wohlbefinden und Entwicklung ungeeigneten Umgebung gehalten wurde.

Angesichts der Möglichkeit von Tiermisshandlung und der Vernachlässigung der Pflege des fühlenden Wesens beantragte der Staatsanwalt einen Durchsuchungsbefehl, der von Dr. Natalia Ohman, zuständig für das Gericht PCyF 17, erteilt wurde, um den prekären Zustand des Tieres zu beenden und die durch seine Überbelegung verursachte ernste Situation zu beseitigen.

Erbärmliche Lebensbedingungen

Die Operation wurde in Zusammenarbeit mit dem Personal der Abteilung für Umweltverbrechen und der Hundestaffel der Stadtpolizei sowie mit Unterstützung der Generaldirektion für Tiermanagement des GCBA und deren Tierärzten durchgeführt.

Während der Durchsuchung wurde die Anwesenheit des Hundes bestätigt, der in einem Raum verlassen war, in dem er zwischen seinen eigenen Exkrementen lebte, ohne dass jemand seine Bedürfnisse versorgte.

Die Tierärzte stellten fest, dass das Tier in einem allgemein schlechten Zustand war und ein Bild von generalisierter Alopezie in verschiedenen Bereichen seines Körpers aufwies.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass seine Hygiene– und Lebensbedingungen unzureichend waren, was die Vernachlässigung des Tieres deutlich machte.

Erbärmliche Bedingungen

Die UFEMA ordnete die Beschlagnahmung des fühlenden Wesens Hund an und verfügte dessen Verbringung in eine auf Schutz und Verteidigung von Tieren spezialisierte NGO, wo er stabilisiert und die notwendige tierärztliche Betreuung erhalten wird.

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