Die Asociación Civil Orembaé hat eine Umweltschutzklage beim Bundesgericht von Puerto Iguazú gegen die Nationale Verwaltung der Nationalparks (APN) und den Nationalstaat eingereicht. Ziel ist es, die Genehmigung der sogenannten „Mikroveranstaltungen“ im Bereich der Wasserfälle, innerhalb des Nationalparks Iguazú, zu stoppen.
Die Klage fordert die absolute und unheilbare Nichtigkeit der Resolution APN Nr. 460/2025, die die Durchführung sozialer Veranstaltungen mit bis zu 60 Personen in Schutzgebieten unter einem „experimentellen“ Regime und mit vereinfachten Verfahren erlaubt.
Beantragte einstweilige Maßnahmen
Zusätzlich zur Klage forderte die Organisation:
- Eine einstweilige Verfügung zur Nichtveränderung, um die Auswirkungen der Norm sofort auszusetzen.
- Das Verbot, neue Veranstaltungen zu genehmigen, bis ein endgültiges Urteil vorliegt.
- Die Genehmigung der gerichtlichen Messe, um die Kontinuität des Verfahrens zu gewährleisten.
Hauptargumente der Klage
Orembaé begründet seine Klage mit mehreren Punkten:
- Verstoß gegen das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren: Die Resolution betrachtet die Veranstaltungen als „unbedeutend“ und vermeidet den von der Nationalparkverordnung geforderten Umweltverträglichkeitsbericht.
- Ökosystemisches Risiko: Die Anwendung einer „experimentellen“ Maßnahme in einem extrem fragilen Gebiet verletzt das Vorsorgeprinzip, da es keine technischen Garantien für die Tragfähigkeit des Wasserfallgebiets gibt.
- Unterlassung der vorherigen, freien und informierten Konsultation der im Park anwesenden indigenen Gemeinschaften, ein Recht, das durch das Übereinkommen 169 der IAO anerkannt wird.
- Rückschritt bei den Umweltstandards, da dies einen Rückschritt gegenüber zuvor geltenden Normen im Parkmanagement bedeutet.

Erklärungen der Organisation
Der Anwalt Martín Ferroni, Rechtsvertreter von Orembaé, erklärte:
„Der Nationalpark kann nicht nach einem Versuch-und-Irrtum-Verfahren verwaltet werden, ohne die Integrität der Biosphäre zu gefährden. Die Umweltbelastung wird nicht durch ein einziges Ereignis gemessen, sondern durch die Ansammlung von Aktivitäten in fragilen Ökosystemen, die bereits einem hohen Druck ausgesetzt sind.“
Die Vereinigung bekräftigte ihr Engagement für den Umweltschutz und die kollektiven Rechte und erklärte, dass sie sich an die Justiz wenden, um irreversible Folgen in einem der wichtigsten Naturerbe des Landes zu vermeiden.
Kontext der offiziellen Maßnahme
Die argentinische Regierung hat im Dezember 2025 die Genehmigung zur Durchführung privater Mikroveranstaltungen in bestimmten Bereichen des Nationalparks Iguazú offiziell bekannt gegeben.
Die Maßnahme, die 2026 in Kraft tritt, erlaubt die Vermietung von emblematischen Bereichen, einschließlich der Laufstege der Teufelsschlucht, unter einem einjährigen experimentellen Regime.
Ein sich entwickelnder sozioökologischer Konflikt
Die Diskussion über die Mikroveranstaltungen in den Wasserfällen spiegelt die Spannung wider zwischen:
- Touristischer und freizeitlicher Nutzung des Schutzgebiets, mit Vorschlägen zur Diversifizierung der Aktivitäten.
- Striktem Schutz des Naturerbes, der die Anwendung von Vorsorgekriterien und die Achtung der indigenen Rechte erfordert.
Der Fall wird zu einem entscheidenden Präzedenzfall für die Definition der Grenzen zwischen Umweltmanagement, touristischer Entwicklung und der Einhaltung internationaler Schutzvorschriften für Naturschutzgebiete.
Die von Orembaé eingereichte Umweltschutzklage eröffnet eine Debatte über die Vereinbarkeit von sozialen Veranstaltungen und dem Schutz fragiler Ökosysteme. Die gerichtliche Entscheidung wird entscheidend für die Zukunft des Managements des Nationalparks Iguazú und für die Definition von Umweltstandards in Argentinien sein.



