Ab diesem Donnerstag, 1. Januar, trat das Verbot in Kraft, Pferde zur Bluttraktion in Lanús zu verwenden.
Daher kündigte die Gemeinde an, dass sie alle Pferde retten wird, die sich in dieser Situation befinden.
Die Maßnahme wird in Erfüllung der im Juni 2023 verabschiedeten Verordnung Nr. 13.693 umgesetzt.
Die Norm legt das Verbot fest, Pferde oder andere Equiden zum Ziehen von Karren oder zum Transport von Waren zu verwenden.
„In Erfüllung der Verordnung Nr. 13.693 erinnern wir Sie daran, dass es verboten ist, Pferde oder andere Equiden zum Ziehen von Karren, zur Lieferung oder zum Empfang von in diesen Fahrzeugen transportierten Waren zu verwenden und Tiere unter Bedingungen von Misshandlung oder Ausbeutung zu halten“, informierte die Gemeinde.
Ab heute wird jedes Pferd, das sich in diesen Situationen befindet, entfernt und in Sicherheit gebracht.

Pferde als „fühlende Wesen“ erklärt
Die Verordnung erklärt die Pferde zu „fühlenden Wesen“ und „Rechtssubjekten„. Diese rechtliche Definition stellt einen bedeutenden Fortschritt im Bereich des Tierschutzes in Argentinien dar.
Die Übeltäter werden mit der Beschlagnahmung des Karrens und des Pferdes konfrontiert. Darüber hinaus wird das entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gemäß dem Recht eingeleitet.
Die freiwillig abgegebenen und die geretteten Pferde werden mit geeigneten Mitteln transportiert.
Sie werden vorübergehend in Räumen untergebracht, die alles Notwendige für ihre angemessene tierärztliche Betreuung bieten.
Die zuständige Behörde wird jedes Tier bewerten. Anschließend werden sie in Pflege oder verantwortungsvolle Adoption an diejenigen gegeben, die die erforderlichen Bedingungen erfüllen.
Die Vorschrift garantiert eine würdige Lebensqualität und dauerhafte Freiheit für die geretteten Pferde.
Das Register und die traditionalistischen Ausnahmen
Die Gemeinde erinnerte daran, dass ein Register der Halter im Zentrum für Zoonosen betrieben wird. Das Zentrum befindet sich in Pitágoras 4400, Monte Chingolo, und ist von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Wer Genehmigungen für die Nutzung von Bluttraktion zu traditionalistischen Zwecken beantragen muss, kann dies an verschiedenen Stellen tun:
- Avenida Hipólito Yrigoyen 3863
- Tuyutí 2155
- Avenida San Martín 3350
- Pitágoras 4500
- Albarracín 2389
Die Verordnung sieht permanente Kampagnen zur Verbreitung und Sensibilisierung über die Rechte und den Schutz der Tiere vor.
Sie sieht auch die Anbringung von Verkehrsschildern vor, die das Verbot im gesamten Bezirk anzeigen.
Diese Maßnahme positioniert Lanús als eine der Vorreitergemeinden in Argentinien bei der vollständigen Abschaffung der Bluttraktion.
Die Umsetzung markiert einen Meilenstein im Schutz der Pferde, die historisch für den Warentransport genutzt wurden.



