Beispielhaftes Urteil wegen Ölverschmutzung in Magdalena: Gericht verpflichtet Shell zur Zahlung von 90 Millionen USD statt 9,5 Millionen USD.

Diese Woche lehnte die Justiz das 2009 zwischen der Gemeinde Magdalena und dem Ölkonzern Shell unterzeichnete Abkommen über die Ölkatastrophe von 1999 ab.

Der Beschluss hob die Reduzierung von 90 Millionen USD auf 9,5 Millionen USD als Umweltschadenersatz auf.

Das Bundesgericht für Zivil- und Handelssachen 3 benachrichtigte die Entscheidung nach der Gerichtsferien im Januar.

Das Urteil stellte fest, dass die Umweltrechte von öffentlichem Interesse sind und nicht durch private Vereinbarungen verhandelt werden können.

derrame de petróleo Shell Magdalena

Wie der Ölunfall von Shell in Magdalena vor über 25 Jahren geschah

Am 15. Januar 1999 kollidierte das Schiff Sea Paraná mit dem Öltanker Estrella Pampeana von Shell.

Der Zusammenstoß verursachte das Auslaufen von über 5 Millionen Litern Kohlenwasserstoffen an den Küsten von Magdalena in Buenos Aires.

Dieser Vorfall verursachte einen beispiellosen Umweltschaden in Argentinien. Die Folgen beeinträchtigten das Ökosystem, die lokale Bevölkerung und die regionale Wirtschaft langfristig.

Das umstrittene Abkommen von 2009, das Shell für den Ölunfall in Magdalena begünstigte

Zehn Jahre nach dem Ölunfall initiierte der damalige Bürgermeister Fernando Carballo ein unverbindliches Referendum.

Der Vorschlag bestand darin, 9,5 Millionen USD von Shell im Austausch für den Rückzug der Klagen zu akzeptieren.

Das Abkommen erhielt Unterstützung von der Radikalen Partei und das JA gewann mit 77% der Stimmen. Zu dieser Zeit war Juan José Aranguren CEO von Shell Argentinien, der später Energieminister wurde.

Die Gemeinde Magdalena hatte den Ölkonzern ursprünglich am Bundesgericht Nummer 1 in La

Plata verklagt. 2002 entschied Richter Julio César Miralles, dass Shell Wiederherstellungsarbeiten im Wert von 35 Millionen USD durchführen müsse.

Die Gründe für die gerichtliche Ablehnung

In der Klage wegen des Ölunfalls befand Richter Juan Rafael Stinco, dass der zwischen Magdalena und Shell vereinbarte Betrag „willkürlich und ohne technische Grundlage“ sei.

Laut dem Urteil „beschränkt sich das Abkommen darauf, eine globale Geldsumme festzulegen, die von jeder objektiven, technischen oder wirtschaftlichen Bewertung losgelöst ist“.

Der Richter wies auf das Fehlen von Parametern hin, die die Reduzierung rechtfertigen. Es wurden keine Umweltstudien, Kostenabschätzungen für die Wiederherstellung oder objektive Kriterien im Abkommen identifiziert.

Der Beschluss hob hervor, dass der Wille der Parteien nicht über dem Artikel 41 der Nationalen Verfassung stehen kann.

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Er kann auch nicht über dem Allgemeinen Umweltgesetz stehen, unabhängig von der öffentlichen Unterstützung.

Das Gericht validierte auch die Eingaben von Leonardo Fediuk gegen den Ölunfall von Shell in Magdalena, der als dritter Interessierter zugelassen wurde.

Fediuk hob das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung und das Fehlen aktualisierter Gutachten hervor.

Ein veraltetes Abkommen

Der Richter betrachtete das Abkommen als „objektiv veraltet“, sowohl aufgrund der verstrichenen Zeit als auch wegen der übernommenen zusätzlichen Verpflichtungen.

Aufgrund des Ölunfalls hatte Shell unverbindliche Beratungen zu touristischen, industriellen und Abfallmanagementprojekten für die Gemeinde Magdalena angeboten.

Für das Gericht entsprechen diese Klauseln jedoch nicht dem aktuellen Umwelt- und normativen Kontext.

Die bis 2009 aufgenommenen Studien zeigten, dass der Schaden fortbesteht und weiterhin negative Auswirkungen auf das Ökosystem hat.

Der Fall des Ölunfalls von Shell in Magdalena nimmt nun seinen ursprünglichen Verlauf wieder auf. Der Ölkonzern muss die vollständigen Kosten für die Umweltsanierung des Desasters von 1999 tragen.

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