Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben eine historische Einigung erzielt, die die Autohersteller verpflichten wird, schrittweise recycelten Kunststoff zu integrieren.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Automobilindustrie in Richtung einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft zu transformieren.
Das Abkommen, das letzte Woche abgeschlossen wurde, überarbeitet die Designanforderungen für Fahrzeuge und setzt ehrgeizige Ziele.
So müssen in den kommenden Jahren neue Autos Materialien aus Recycling enthalten, die ihre Wiederverwendung am Ende ihrer Lebensdauer erleichtern.
Die progressiven Ziele der EU für recycelten Kunststoff in Autos
Die Vereinbarung legt klare verbindliche Ziele für die kommenden Jahre fest.
Im Einklang damit müssen die Hersteller bestimmte Prozentsätze von recyceltem Inhalt in den neuen Autos einhalten, die sie produzieren.
Insbesondere sind die Ziele wie folgt:
- 15% recycelter Kunststoff in 6 Jahren
- 25% recycelter Kunststoff in 10 Jahren
- Mindestens 20% aus geschlossenen Kreisläufen (Material, das aus Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer zurückgewonnen wird)
Der Rat präzisierte, dass diese Maßnahme sicherstellen wird, dass „wertvolle Materialien innerhalb der Kreislaufwirtschaft der EU bleiben“.

Diese Strategie zielt darauf ab, Ressourcen innerhalb des europäischen Territoriums zu halten.
Es sei darauf hingewiesen, dass die europäische Automobilindustrie heute jährlich 7 Millionen Tonnen Stahl, 2 Millionen Tonnen Aluminium und 6% des gesamten verwendeten Kupfers verbraucht.
Außerdem erreichen jedes Jahr sechs Millionen Fahrzeuge in der EU das Ende ihrer Lebensdauer.
Die Ausweitung auf andere Materialien
Im Rahmen der Vereinbarung muss die Europäische Kommission innerhalb eines Jahres eine umfassende Studie erstellen.
Diese Analyse wird die Grundlage für zukünftige Recyclingziele für andere in Autos verwendete Materialien bilden.
Die in Betracht gezogenen Materialien umfassen Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffe.
Der dänische Umweltminister Magnus Heunicke erklärte, dass „die neue Verordnung die Innovation im nachhaltigen Design fördern wird“.
Die neuen Regeln erweitern ihren Geltungsbereich über Personenkraftwagen und Lieferwagen hinaus.
Mit dieser Vereinbarung werden die Anforderungen an Sammlung, Dekontamination und obligatorische Entfernung auf Lkw, Motorräder und Spezialfahrzeuge ausgeweitet.
Die Kontrolle über verschwundene Fahrzeuge wird verstärkt
Die Vereinbarung verstärkte die Rückverfolgbarkeit und Kontrollen der sogenannten „verschwundenen Fahrzeuge“.
Jedes Jahr verschwinden 3,5 Millionen Fahrzeuge spurlos von den europäischen Straßen.
Angesichts dessen hat die EU klarere Regeln zur Unterscheidung zwischen einem gebrauchten Fahrzeug und einem am Ende seiner Lebensdauer festgelegt.

Die Kriterien bestimmen endgültig, wann ein Fahrzeug als Abfall gilt.
Die Vereinbarung verfolgt einen „risikobasierten Ansatz“ für Übertragungen zwischen Privatpersonen.
Daher erfordert sie Dokumentation in Situationen mit höherer Wahrscheinlichkeit, dass Fahrzeuge verschwinden, wie wenn eine Versicherungsgesellschaft einen Totalschaden erklärt.
Die erweiterte Produzentenverantwortung
Die zukünftige Verordnung verstärkte das Prinzip, das die Hersteller verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus macht.
Diese Verantwortung umfasst die Förderung des Designs für die Kreislauffähigkeit und die Gewährleistung der kostenlosen Sammlung.
Der Rat stellte fest, dass diese Verantwortung „unabhängig vom Mitgliedstaat gilt, in dem sie zu Abfall werden“.
Nun müssen die Hersteller die angemessene Behandlung aller Fahrzeuge sicherstellen.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten wird der Export von Gebrauchtfahrzeugen verboten, die nicht mehr verkehrstauglich sind.
Die Maßnahme stellt sicher, dass die EU ihr Engagement einhält, nicht zur Verschmutzung in Drittländern beizutragen.
Die Verordnung wird zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten angewendet.



