Der 1. Januar 2026 markierte einen Wendepunkt in der grünen Agenda der Europäischen Union (EU). An diesem Tag treten mehrere Vorschriften in Kraft, die darauf abzielen, die Produktion, den Import und die Regulierung auf dem Kontinent neu zu definieren.
Hervorzuheben sind der Kohlenstoffzoll (CBAM), neue Regeln für chemische Substanzen, Anpassungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe und eine Produktionssicherheitsverordnung, die das große Engagement Brüssels für den Klimawandel bestätigen.
Der Kohlenstoffzoll (CBAM)
Der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze (CBAM) tritt nach Jahren der Vorbereitung in seine endgültige Phase ein. Ab 2026 wird der Import bestimmter Güter mit hohem CO₂-Fußabdruck mit einem direkten wirtschaftlichen Kosten verbunden sein, die durch die bei ihrer Produktion erzeugten CO₂-Emissionen entstehen.
Betroffene Sektoren
Das System wird hauptsächlich strategische und stark emittierende Industrien betreffen:
- Stahl und Eisen
- Zement
- Aluminium
- Düngemittel
- Wasserstoff
- Elektrizität
Unternehmen, die diese Produkte auf den Gemeinschaftsmarkt bringen, müssen spezifische Zertifikate erwerben, die das Volumen der eingebrachten Emissionen widerspiegeln. Der Preis wird an den europäischen Emissionshandel (EU ETS) gekoppelt, der bereits einen Großteil der Industrie innerhalb der EU reguliert.
Von der Übergangsphase zur Anwendung
Zwischen 2023 und 2025 waren die Unternehmen nur verpflichtet, die mit ihren Importen verbundenen Emissionen zu deklarieren, ohne dafür zu zahlen. Diese Periode diente der Datenerfassung und der Anpassung der Verfahren. Ab 2026 wird das Informieren nicht mehr ausreichen: Es muss bezahlt werden.
Ziele von Brüssel
- Vermeidung von Kohlenstofflecks, das heißt, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften verlagern.
- Schutz der europäischen Produzenten, die strengeren Regeln unterliegen, vor dem unfairen Wettbewerb aus Drittländern.
Kritik und Anpassungen
Das ursprüngliche Design des CBAM sorgte für Besorgnis in Teilen der Unternehmenslandschaft. Um Spannungen zu reduzieren, einigte sich die EU im Juni 2025 darauf, den Mechanismus zu vereinfachen, 90 % der Unternehmen zu befreien und die Last auf die großen Importeure zu konzentrieren.
Dennoch haben Sektoren wie der Aluminiumsektor gewarnt, dass die Auswirkungen sehr negativ sein könnten, und fordern sogar eine vorübergehende Aussetzung des Systems, um spezifische Parameter zu überprüfen.

Weitere wichtige Vorschriften ab 2026
Gemeinsame Datenplattform für chemische Substanzen
Es wird ein zentralisiertes europäisches Archiv geschaffen, um die Transparenz und Koordination zwischen Behörden, Unternehmen und Bürgern zu verbessern.
Dieses Instrument zielt darauf ab, das Risikomanagement im Zusammenhang mit chemischen Produkten zu stärken, die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und der Industrie mehr Rechtssicherheit zu bieten.
Öffentliche Auftragsvergabe und Konzessionen
Die wirtschaftlichen Schwellenwerte, die bestimmen, wann Verträge europäischen Verfahren unterliegen müssen, werden aktualisiert. Diese regelmäßig überprüften Grenzen reagieren auf die wirtschaftliche Entwicklung und die internationalen Verpflichtungen der EU.
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeugen
Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, obwohl ihre obligatorische Anwendung bis August 2030 verschoben wird. Diese Frist soll der Branche Zeit geben, sich an strengere Anforderungen anzupassen, insbesondere in Bezug auf gefährliche chemische Substanzen.
Das Inkrafttreten dieser Vorschriften markiert den Beginn einer neuen Phase der europäischen grünen Agenda. Der CBAM und die ergänzenden Regeln zu Chemikalien, Auftragsvergabe und Produktsicherheit spiegeln den Willen Brüssels wider, auf ein nachhaltigeres Wirtschaftsmodell hinzuarbeiten, auch wenn es nicht ohne Spannungen mit Industriezweigen ist, die um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten.



