Im Jahr 2026 hat Panama beschlossen, den Export von Haien und Rochen im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) auf unbestimmte Zeit zu verbieten.
Wichtig ist, dass dieses Verbot für den Export aller in den Anhängen von CITES aufgeführten Haie und Rochen gilt und nicht nur für vom Aussterben bedrohte Arten.
Die Regelung, die mit dem neuen Jahr in Kraft trat, zielt darauf ab, die Übernutzung dieser gefährdeten Arten zu verhindern und ihr Überleben in Meeresökosystemen zu sichern.
Darüber hinaus verbietet die Nullquote nicht nur den kommerziellen Export von Haien und Rochen, sondern auch ihrer Produkte, Nebenprodukte, Teile oder Derivate.
Ziel ist es, die notwendige Zeit zu schaffen, um die wissenschaftlichen Informationen, die Systeme zur Bevölkerungsüberwachung und die Kontroll- und Rückverfolgbarkeitsmechanismen zu stärken.

Die Details des Exportverbots für Haie in Panama
Panama berichtete, dass das Verbot auf unbestimmte Zeit aktiv bleiben wird, bis wissenschaftliche Untersuchungen pro Art abgeschlossen sind.
Nun muss die Nation Bevölkerungsüberwachungen durchführen und wirksame Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit und Kontrolle verstärken.
Dies wurde in der offiziellen Mitteilung des panamaischen Umweltministeriums klargestellt.
Diese fügt hinzu, dass das Verbot des Exports von Haien und Rochen auf die biologische Verwundbarkeit dieser Arten zurückzuführen ist.
Insbesondere wurde der Handel mit den in den drei CITES-Anhängen aufgeführten Tieren verboten, die die Arten wie folgt kategorisieren:
- Anhang I: umfasst vom Aussterben bedrohte Arten, deren internationaler Handel verboten ist.
- Anhang II: enthält Arten, die nicht unbedingt vom Aussterben bedroht sind, aber bedroht sein könnten, wenn ihr Handel nicht reguliert wird.
- Anhang III: umfasst Arten, die in mindestens einem Land Gegenstand von Regulierungen sind und die die Zusammenarbeit anderer Länder benötigen, um eine nicht nachhaltige Ausbeutung zu verhindern.
Für Panama rechtfertigt der ökologische Wert von Haien und Rochen in den Meeresökosystemen die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass jede zukünftige Nutzung mit der Erhaltung vereinbar ist.

Ausnahmen für wissenschaftliche und Bildungszwecke
Die Regelung der Nullquote schließt nur die wissenschaftlichen, medizinischen, Bildungszwecke und diejenigen aus, die für die Anwendung des Gesetzes, gerichtlich oder forensisch, erforderlich sind.
Diese Fälle müssen zuvor die formalen Genehmigungsverfahren erfüllen, die vom Umweltministerium in seiner Eigenschaft als Verwaltungsbehörde von CITES in Panama festgelegt wurden.
Die erlaubten Ausnahmen umfassen:
- Wissenschaftliche Untersuchungen über die Arten
- Genehmigte medizinische Anwendungen
- Bildungszwecke
- Forensische oder gerichtliche Anwendungen
Der Export von Haien zu kommerziellen Zwecken wurde vollständig verboten, ohne Möglichkeit von Genehmigungen für internationale lukrative Transaktionen.
Die offizielle Mitteilung an CITES und internationales Engagement
Das Umweltministerium hat die Sekretariatskonvention und die Parteien offiziell über die Umsetzung dieser Erhaltungsmaßnahme informiert.
„MiAMBIENTE in seiner Eigenschaft als Verwaltungsbehörde von CITES hat das Sekretariat der Konvention und die Parteien offiziell über die Umsetzung dieser Maßnahme informiert“, fügte die offizielle Mitteilung hinzu.
Daraufhin hat CITES die Maßnahme weltweit als Teil der nationalen Maßnahmen zum Schutz der Meeresressourcen und zur verantwortungsvollen Verwaltung von Arten von kommerziellem Interesse bekannt gegeben.
Das unbefristete Verbot des Exporte von Haien stellt einen bedeutenden Schritt in der regionalen Meereserhaltung dar.
Panama schließt sich damit den internationalen Bemühungen an, bedrohte Arten zu schützen und das Gleichgewicht der ozeanischen Ökosysteme zu bewahren.



