Kolumbien: Verfassungsgericht billigt Steuer auf zuckerhaltige und ultraverarbeitete Getränke trotz Klage wegen ungleicher Behandlung

Das Verfassungsgericht von Kolumbien erklärte Artikel 54 des Gesetzes 2277 von 2022 für verfassungsgemäß, der die Steuer auf ultraverarbeitete und zuckerhaltige Getränke festlegt.

Mit einer einstimmigen Abstimmung von 7-0 billigte das Plenum die Norm, die in der ersten Steuerreform der Regierung von Gustavo Petro enthalten ist, und wies eine Klage ab, die eine ungleiche Behandlung von Verbrauchern pflanzlicher Getränke geltend machte.

Die Norm und ihr Umfang

Die Steuer gilt für jedes Getränk, das:

  • Keinen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % hat.
  • Irgendeine Menge an zugesetztem Zucker enthält.

Zu den besteuerten Produkten gehören:

  • Limonaden und kohlensäurehaltige Getränke.
  • Malzgetränke.
  • Mandelmilch und andere pflanzliche Alternativen.
  • Tee, Kaffee, Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte und Nektare.
  • Energydrinks, aromatisierte Wässer und Pulvergetränke.

Die Steuer sieht Ausnahmen vor, wie Säuglingsnahrung und Medikamente mit zugesetztem Zucker.

Die Klage wegen ungleicher Behandlung

Die Kläger argumentierten, dass die Norm eine willkürliche ungleiche Behandlung einführte, die diejenigen unverhältnismäßig benachteiligt, die pflanzliche Alternativen gegenüber tierischen Produkten bevorzugen. Sie wiesen darauf hin, dass:

  • Die Differenzierung eine indirekte Diskriminierung darstellte, die dem Grundsatz der wesentlichen Gleichheit des Artikels 13 der Verfassung widerspricht.
  • Der Ausschluss tierischer Produkte und die Einbeziehung ihrer pflanzlichen Äquivalente keine technische Grundlage hatte und dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit widersprach.
  • Verbraucher von Kuhmilch und Mandelmilch ähnliche finanzielle Verhältnisse haben, weshalb sie steuerlich gleich behandelt werden sollten.
bebidas ultraprocesadas
Das Verfassungsgericht gab grünes Licht für die Steuer auf ultraverarbeitete Getränke in Kolumbien.

Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft forderte, die teilweise Verfassungsmäßigkeit zu erklären, und erkannte an, dass die Maßnahme ein legitimes Ziel verfolgt:

Sie warnte jedoch, dass das normative Design unzureichend und unverhältnismäßig sei, da es pflanzliche Produkte, die von gefährdeten Gruppen konsumiert werden, nicht in den steuerlichen Vorteil einbezieht.

Die endgültige Entscheidung

Das Gericht bestätigte durch das Urteil C-006/26 die Gültigkeit der Steuer und wies die Argumente der ungleichen Behandlung zurück. Das Urteil stärkt die fiskalische Gesundheitspolitik und konsolidiert die Strategie des Staates, den Konsum von ultraverarbeiteten und zuckerhaltigen Getränken zu reduzieren.

Die Zustimmung des Verfassungsgerichts markiert einen wichtigen Präzedenzfall in der Steuer- und Gesundheitspolitik Kolumbiens. Die Entscheidung unterstützt die Steuerreform von 2022 und bekräftigt die Legitimität fiskalischer Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, lässt jedoch die Debatte über die Gleichbehandlung pflanzlicher Produkte im Vergleich zu tierischen Produkten offen.

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